NEIN zum Stimmrecht für Niedergelassene

Die Volksinitiative „Stimmrecht für Niedergelassene“ will erreichen, dass sich Ausländerinnen und Ausländer  mit Niederlassung C bei kantonalen und kommunalen Abstimmungen gleich wie Schweizerinnen und Schweizer  beteiligen können. Nach 5 beziehungsweise 10 Jahren wird die Niederlassung C  erteilt,  je nach Staaten-zugehörigkeit oder Zulassungsgrund.  Sie erhalten bei Annahme der Initiative das aktive Stimmrecht in Sachabstimmungen und das aktive Wahlrecht.

Für mich setzt politische Mitbestimmung  eine Stetigkeit und innige Verbundenheit zu einem  Land voraus. Unsere starke Stellung in der Wirtschaft zieht viele Ausländerinnen und Ausländer in die Schweiz. Manche bleiben ein paar Jahren und ziehen dann weiter, manche bleiben bis zur Pensionierung und manche schlagen für immer Wurzeln . Mit der Einbürgerung wird ein klares Bekenntnis zu unserer Schweiz abgegeben, es werden Rechte und Pflichten (beispielsweise auch Militärdienst) erworben. Die Einbürgerung bietet Gewähr, dass die Integration geprüft und abgeschlossen ist und sowohl die Sprachkompetenzen als auch Kenntnisse unseres politischen Systems vorhanden sind. Das Stimmrecht ist kein Mittel zur Integration sondern soll die Folge einer erfolgreichen Integration sein, die mit der Einbürgerung erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Ich werde daher aus Überzeugung am 04. März 2018  ein Nein zum Stimmrecht für Niedergelassene einlegen.

Jacqueline Wunderer, Landrätin SVP